Zum Inhalt springen

Tankprüfungen / Amtliche Abnahme

Sachverständigen-Abnahmen nach der seit 01.08.2017 bundeseinheitlichen Abwasserschutz-Verordnung (AwSV)

Der Lagerort bzw. das Volumen der Tankanlage ist ausschlaggebend dafür, ob seitens des Betreibers eine Meldung and das Umweltamt der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ergehen muss oder nicht. 

Melde- bzw, dann wiederkehrend prüfpflichtig sind alle Erdtanks (unabhängig vom Volumeninhalt) und alle Kellertanks mit einem Nenn-Volumeninhalt von 10.000 Liter und mehr.

Diese gesetzlich vorgeschriebene Prüfung stellt eine Betreiberpflicht dar und ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen alle fünf Jahre durchzuführen.

Bei Tankanlagen in ausgewiesenen  Wasserschutzgebieten verkürzt sich der gesetzlich vorgeschriebene Prüfintervall auf alle 2,5 Jahre.

 

Unser Service für Sie:

  • Wir übernehmen für Sie die formelle Abwicklung, organisieren diese amtliche Abnahme durch eine anerkannte Sachverständigenorganisation und leiten den Prüfbericht an die jeweilige Behörde weiter.
  • Wir erinnern Sie rechtzeitig wann die Überprüfung an Ihrer Tankanlage wieder fällig ist, bevor Sie vom Landratsamt oder der Gemeinde angeschrieben werden.


Unser Service-Tipp:

Wir bieten Ihnen vorab eine kostenfreie Besichtigung der Tankanlage durch unser erfahrenes Fachpersonal an, um das optimale Ergebnis der Prüfung garantieren zu können