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FAQ

Aktuell gilt: Sie dürfen Ihre bestehende Ölheizung bis zum 31. Dezember 2044 weiter betreiben. 

Allerdings gelten ab 2026/2028 neue Regeln für den Einbau neuer Ölheizungen: 

Sie müssen mindestens 65 % aus erneuerbaren Brennstoffen (wie biogenem Heizöl) bestehen oder mit einer anderen Heiztechnologie (wie einer Wärmepumpe oder Solarthermie) kombiniert werden. 

Zudem besteht eine Austauschpflicht für Heizungen, die älter als 30 Jahre sind. 

 

** Änderungen vorbehalten - Stand 11/2025 **

Es gibt kein pauschales Alterslimit für Öltanks, aber Hersteller empfehlen oft den Austausch nach 30 Jahren, da Kunststofftanks danach spröde werden können. 

Generell gilt jedoch: Solange der Tank den gesetzlichen Anforderungen entspricht und regelmäßig von einem Fachbetrieb geprüft wird, kann er weiter genutzt werden.

 

** Änderungen vorbehalten - Stand 11/2025 **

Nein, Sie haben eine Fachbetriebspflicht. 

Müssen Sie den Heizöltank austauschen oder erneuern, müssen Sie eine Tankschutz-Fachfirma beauftragen. Diese führt die Arbeiten fachgerecht durch und stellt sicher, dass keine Brennstoffreste in die Umwelt gelangen. Passiert das und Sie haben selbst am Tank gearbeitet, drohen hohe Strafen und Folgekosten.

Wenn Sie den alten Heizöltank zusammen mit der Heizungsanlage erneuern, können Sie für die Gesamtkosten Fördermittel der KfW-Bank beantragen. 

Private Vermieter können in der Regel die Kosten einer neuen Tankanlage, ebenso wie die Kosten für eine Heizungsmodernisierung im Jahr der Anschaffung als Erhaltungsaufwand in der Einkommenssteuererklärung geltend machen.

 

** Änderungen vorbehalten - Stand 11/2025 **